Patientenvollmacht

   

 

 

Vorbemerkung :

 

 

Ich wurde in letzter Zeit oft um meine Meinung gebeten zur Patientenverfügung und mit verschiedenen Versionen von Patientenverfügungen konfrontiert. Die einen erschienen mir zu kompliziert und juristisch verklausuliert, andere fern von dem Verständnis der praktischen Entscheidungsprobleme im Fall medizinischer Notsituationen und den Grenzbereichen des Lebens. Manche schienen sich als Kampfschriften zu verstehen gegenüber den behandelnden Ärzten oder Personen, obwohl doch eine Behandlung nur Sinn macht durch ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Behandler, welches durch die eigene Wahl des Arztes, dem man vertraut, gepflegt werden kann.

  Ich kam zu dem Schluss, dass es mehr Sinn macht, eine Entscheidungsbefugnis für Vertrauenspersonen auszustellen, die das aktuelle Problem mit den Ärzten diskutieren und dann im Sinne des Kranken entscheiden können. Eine solche Schrift nennt man Patientenvollmacht. 

 Ich entschloss mich nach verschiedenen Beratungsgesprächen zur Niederschrift eines eigenen Vorschlags zur Patientenvollmacht.

                Dieser Vorschlag geht von der Vorstellung aus, dass ich die persönliche Notsituation weder exakt vorausschauen noch vollständig mit Klauseln erfassen kann. Sie geht weiter von der Vorstellung aus, dass Vertrauenspersonen und der behandelnde Arzt im Prinzip mein Bestes wollen und ich ihnen mit dieser Verfügung Hilfestellung gebe, meine Wünsche und Vorstellungen vom Sterben zu berücksichtigen und mit meiner bevollmächtigten Person zu beraten. Juristisch entspricht mein Vorschlag entsprechend meiner Ansicht zu diesem Thema einer "Patientenvollmacht" statt einer "Verfügung"

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